gültig ab 15.02.2023
für die Landeshauptstadt Graz und den Bezirk Graz-Umgebung
Der Grundtarif gilt für Tag- und Nachtfahrten.
von 6.00 bis 20.00 Uhr
ausgenommen Sonn- und Feiertage
bis 12 km – € 2,30 / km
ab 12 km – € 2,80 / km
von 20.00 bis 6.00 Uhr
und an Sonn- und Feiertagen
bis 12 km – € 2,50 / km
ab 12 km – € 2,80 / km
€ 34,00 pro Stunde (Das Warteentgelt gilt für jede volle Stunde.)
Ein Zuschlag entspricht € 2,70.
Ab der Beförderung von 4 Personen pro darüber hinaus beförderter Person: 1 Zuschlag
Fahrt mit Schneeketten: 3 Zuschläge
Beförderung von Sportgeräten mit Vorrichtung (z.B. Ski-/Radträger): 1 Zuschlag
Für Fahrten, die außerhalb des Gemeindegebietes des Standortes des Unternehmens beginnen und nicht durch oder in das Gemeindegebiet des Standortes führen,
ist 1 Zuschlag pro 2 begonnene Kilometer der Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze des Standortes, ausgenommen Fahrten, deren Beginn sich in Gemeinden befindet, in denen
gemäß § 22 Absatz 2 der Steiermärkischen Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2021 eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit verordnet wurde, zu verrechnen.
Krankenbeförderungsfahrten (bei ärztlicher Transportanweisung und vereinbarten Pauschalentgelten mit einem Sozialversicherungsträger), Schülerbeförderungs- und Anrufsammeltaxifahrten.